Was bedeutet aufenthaltserlaubnis 25 abs 2 gfk
Wichtig ist dabei der Tag, an dem Sie Ihren Asylantrag eingereicht haben. Rechtsgrundlage hierfür ist § 4s AufenthG.
Eine Einbürgerung ist mit diesem Titel aufgrund von § 10 Abs. 1 Nr. 2 StAG nicht möglich. 2Dies gilt nicht, wenn der Ausländer auf Grund eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses nach § 54 Absatz 1 ausgewiesen worden ist.
Was bedeutet 25 Abs 2 subsidiär?
§25 Abs.
2 Satz 1 Alt. 2 AufenthG: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Personen, die vom BAMF nach § 4 AsylG als subsidiär schutzberechtigt anerkannt worden sind.
Was ist Paragraph 25?
§ 25 Aufenthalt aus humanitären Gründen. Sofern Sie die jeweiligen Bedingungen erfüllen, steht einem Antrag nichts im Wege.
Dass das nicht funktioniert, ist ein Irrglaube, der uns immer wieder begegnet.
25 Abs. 2 AufenthG richtet sich insbesondere an zwei Personengruppen:
- anerkannte Flüchtlinge und
- subsidiär Schutzberechtigte.
Diese nennt der Gesetzgeber im entsprechenden Abschnitt auch Alternative 1 und Alternative 2, kurz Alt.
1 und Alt. 2. Es beschreibt sowohl Maßnahmen, die dauerhaft Hilfe leisten und somit zum Gesamterfolg beitragen als auch Maßnahmen, die als (vorübergehender) Behelf dienen, also Mangels besserer Alternative zum Einsatz kommen.
Wie lange gilt subsidiärer Schutz?
Aufenthaltsgenehmigung und Zugang zum Arbeitsmarkt
Die mit der Feststellung der subsidiären Schutzbedürftigkeit verbundene Aufenthaltsgenehmigung ist in der Regel auf ein Jahr befristet und kann – auch mehrmals – um jeweils zwei Jahre verlängert werden.
Wer bekommt subsidiären Schutz?
Den subsidiären Schutz erhalten Personen, denen im Rahmen des Asylverfahrens weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung zuerkannt wurde, denen im Herkunftsland aber ein ernsthafter Schaden droht, z.B.
Das muss innerhalb von 3 Monaten nach Zuerkennung Ihrer Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft geschehen. Eine solche schwerwiegende Gefahr besteht beispielsweise bei schweren Krankheiten, die im Herkunftsland nicht behandelt werden können oder deren Behandlung der Betroffene nicht bezahlen kann.
Wird ein solches Abschiebungsverbot festgestellt, soll der Schutzsuchende laut Paragraph 25 Abs.
3 Aufenthaltsgesetz eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis erhalten – unter folgenden Bedingungen:
- Die Ausreise in einen anderen Staat ist für die schutzsuchende Person weder möglich noch zumutbar.
- Sie verstößt nicht wiederholt oder grob gegen ihre Mitwirkungspflichten.
- Die Person stellt keine Gefahr für die Allgemeinheit und die Sicherheit der Bundesrepublik dar.
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs.
3 AufenthG wird für mindestens ein Jahr erteilt. ... Das sind vor allem:
Wir gehen auf die einzelnen Bereiche ein und erklären Ihnen, welche Bestimmungen für Sie gelten.
Arbeiten mit § 25 Abs. 2 AufenthG
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG ist eine Erwerbstätigkeit uneingeschränkt gestattet.
Die stehen für die Personengruppen.
Um das einmal zu verdeutlichen:
- § 25 Abs. 2 Alt. 1 meint anerkannte Flüchtlinge
- § 25 Abs. 2 Alt. 2 meint subsidiär Schutzberechtigte
§ 25 Abs. 2 AufenthG: Rechte und Pflichten
Haben Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG erhalten oder möchten Sie einen entsprechenden Antrag stellen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen.
Einschränkungen gibt es ausschließlich bei Reisen in Ihr Herkunftsland.
In bestimmten Fällen muss eine Wohnsitzauflage jedoch gegebenenfalls aufgehoben werden. Im Beitrag gehen wir darauf auch noch einmal ein.