Kündigung vor stellenantritt
Wurde eine Probezeit vereinbart, liegt die Kündigungsfrist bei zwei Wochen. Dieser Schutz gilt schon ab Abschluss des Arbeitsvertrags, auch wenn die Tätigkeit noch gar nicht aufgenommen wurde.
Will ein Arbeitnehmer den neuen Job doch nicht antreten, sollte er der Arbeit in keinem Fall einfach fernbleiben.
April eingestellt werden soll und eine Probezeit-Kündigungsfrist von 2 Wochen vereinbart ist, kann der Arbeitnehmer noch bis zwei Wochen vor Arbeitsantritt kündigen, ohne am ersten Tag erscheinen zu müssen. Um Arbeitnehmer in allen Situationen bestmöglich zu informieren, haben wir die wichtigsten Punkte für beide Szenarien zusammengestellt.
Auf einen Blick
- Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich vor Arbeitsantritt gekündigt werden
- Es gilt die vertraglich vereinbarte oder gesetzliche Kündigungsfrist – ab dem Eingang der Kündigung, nicht ab erstem Arbeitstag.
- Die Kündigung vor Arbeitsantritt kann vertraglich ausgeschlossen sein.
- Arbeitgeber müssen bei einer Kündigung vor Arbeitsantritt keinen Grund angeben und auch nicht den Betriebsrat anhören.
- Für Arbeitnehmer ist es in beiden Fällen empfehlenswert, die Situation mit einem Fachanwalt zu besprechen.
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Variante 1: Als Arbeitnehmer den Vertrag vor Arbeitsantritt kündigen
Es kann verschiedene Gründe geben, einen bereits zugesagten neuen Job doch nicht antreten zu wollen: Vielleicht hat der bisherige Chef ein zu gutes Angebot gemacht, um den Mitarbeiter zu halten.
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