Jobcenter bayern
Wir beraten Sie gerne.
Termin vereinbaren
Wir beraten Sie gerne.
Termin vereinbaren
Unsere Antworten zu Ihren Anträgen (Fachbegriff: Bescheide) können Sie auch online abrufen.
Bescheide abrufen
Mit der Jobcenter-App können Sie unsere Online-Services bequem über Ihr Smartphone nutzen.
Von den 96 bayerischen kommunalen Trägern haben 86 eine gemeinsame Einrichtung mit der örtlichen Agentur für Arbeit errichtet.
Alternativ zur oben genannten Organisationsform besteht in begrenztem Umfang die Option kommunaler Trägerschaft für sämtliche Leistungen nach dem SGB II. Bundesweit sind 104 Kommunale Jobcenter (=zugelassene kommunale Träger nach § 6a SGB II / „Optionskommunen“) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung als Aufgabenträger zugelassen.
gemeinsamer Einrichtungen durch die beiden Leistungsträger, Bundesagentur und kommunale Träger, vor. Informieren Sie sich zum Beispiel, wie Sie Bürgergeld vom Jobcenter erhalten und wie es Ihnen dabei hilft, neue Arbeit zu finden.
Zum Bürgergeld
Stellen Sie den Antrag auf Bürgergeld online bei Ihrem Jobcenter.
Beantragen Sie online die Weiterbewilligung von Bürgergeld.
Teilen Sie online Veränderungen Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse mit.
Tauschen Sie Nachrichten online mit Ihrem Jobcenter aus.
B. Erstausstattung für Wohnung) sowie ergänzende Leistungen zur Eingliederung (z. d. Die Anfrage auf Zustimmung können Sie online stellen.
Abwesenheit abstimmen
Stellen Sie uns Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch.
Sie treten insoweit an die Stelle der für ihr Gebiet jeweils zuständigen Agentur für Arbeit.
Sie befinden sich in einer besonderen Lebenssituation und benötigen zusätzliche finanzielle Unterstützung: Informieren Sie sich, wie Sie das Jobcenter unterstützen kann.
Mehr über Hilfen erfahren
Erfahren Sie in Videos, wie Sie die Anträge richtig ausfüllen, was Ihr Bescheid bedeutet und wie Sie die wichtigsten Online-Services von jobcenter.digital nutzen.
Erklärvideos ansehen
Sie haben Fragen oder möchten Nachweise online übermitteln: Mit dem Postfachservice stehen Sie jederzeit mit Ihrem Jobcenter in Kontakt.
Postfach öffnen
Wenn Sie verreisen möchten, benötigen Sie vorher die Zustimmung Ihres Jobcenters.
Notwendige Dokumente können Sie einfach über Ihr Smartphone hochladen.
Mehr Infos zur Jobcenter-App
Konnten wir Ihnen mit der Seite weiterhelfen? Alle anderen Leistungen nach dem SGB II werden von der Bundesagentur für Arbeit erbracht.
Zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben sieht das SGB II die Errichtung sog.
In Bayern sind dies die Städte Schweinfurth, Erlangen, Ingolstadt und Kaufbeuren sowie die Landkreise Würzburg, Miesbach, Ansbach, Oberallgäu, Günzburg und München.
Hinweis zur Verwendung von Bildern:
Weitere Informationen zu Copyright und Markenschutz finden Sie in unserem Impressum.
Ihr Jobcenter unterstützt Sie, wenn Sie länger arbeitslos sind, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder Ihr Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.
Ilm
Jobcenter Landkreis Regen
Jobcenter Landkreis Regensburg
Jobcenter Landkreis Rosenheim
Jobcenter Landkreis Rottal-Inn
Jobcenter Landkreis Starnberg
Jobcenter Landkreis Würzburg (kommunales Jobcenter)
Jobcenter Landsberg am Lech
Jobcenter Landshut Stadt
Jobcenter Main-Spessart
Jobcenter Memmingen
Jobcenter Mühldorf a.Inn
Jobcenter München
Jobcenter Neuburg-Schrobenhausen
Jobcenter Neu-Ulm
Jobcenter Nürnberger Land
Jobcenter Nürnberg-Stadt
Jobcenter Ostallgäu
Jobcenter Passau Land
Jobcenter Passau Stadt
Jobcenter Rosenheim Stadt
Jobcenter Roth
Jobcenter Schwabach
Jobcenter Stadt Ansbach
Jobcenter Stadt Aschaffenburg
Jobcenter Stadt Bamberg
Jobcenter Stadt Regensburg
Jobcenter Stadt Würzburg
Jobcenter Straubing-Bogen
Jobcenter Tirschenreuth
Jobcenter Traunstein
Jobcenter Unterallgäu
Jobcenter Weiden-Neustadt
Jobcenter Weilheim-Schongau
Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen
Jobcenter Wittelsbacher Land
Träger der Leistungen nach dem SGB II sind die Bundesagentur für Arbeit und die kreisfreien Städte und Landkreise (kommunale Träger).
In den Zuständigkeitsbereich der kommunalen Träger fallen die Leistungen für Unterkunft und Heizung, die Leistungen zur Bildung und Teilhabe, bestimmte einmalige Leistungen (z. B. Schuldnerberatung).