Dienst zu ungünstigen zeiten bundesbeamte

an Samstagen nach 13.00 Uhr,

3.

(2) Für Dienst über volle Stunden hinaus wird die Zulage anteilig gewährt.



Text in der Fassung des Artikels 23 Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) G.

v.

neben Auslandsbesoldung nach Abschnitt 5 des Bundesbesoldungsgesetzes,

2. Dezember jedes Jahres nach 12 Uhr, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen.0,74übrige Samstage zwischen 13 und 20 Uhr5,00ansonsten zwischen 20 und 6 UhrBerlin3,65Sonn- und Feiertagsdienst und an Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr sowie für den 24.

Dezember jeden Jahres nach 12 Uhr1,01übrige Samstage zwischen 13 und 20 Uhr1,86ansonsten zwischen 20 und 6 UhrSaarland3,57Sonn- und Feiertagsdienst; Dienst an den Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr sowie am 24. und 31.Thüringen3,70für Dienst an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeier tragen, an den Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr; dies gilt auch für den 24.

Dezember jedes Jahres nach 12 Uhr, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen.0,80übrige Samstage zwischen 13 und 20 Uhr1,80ansonsten zwischen 20 und 6 UhrNordrhein-Westfalen3,63Dienst an Sonn- und Feiertagen; Dienst an den Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr sowie am 24.

10. April 2017 BGBl. und 31.

an den übrigen Tagen in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr.

(3) Zulagefähig sind nur Zeiten einer tatsächlichen Dienstausübung; Bereitschaftsdienst, der zu ungünstigen Zeiten geleistet wird, ist voll zu berücksichtigen.


(4) Zum Dienst zu ungünstigen Zeiten gehören nicht Reisezeiten bei Dienstreisen und die Rufbereitschaft.


(5) 1Rufbereitschaft im Sinne von Absatz 4 ist das Bereithalten des hierzu Verpflichteten in seiner Häuslichkeit (Hausrufbereitschaft) oder das Bereithalten an einem von ihm anzuzeigenden und dienstlich genehmigten Ort seiner Wahl (Wahlrufbereitschaft), um bei Bedarf zu Dienstleistungen sofort abgerufen werden zu können.

Dezember jeden Jahres nach 12 Uhr. Jedes Bundesland zahlt seinen Beamten dabei eine andere Stundenvergütung und hat seine eigenen Regeln.

Höhe der Zulage zu ungünstigen Zeiten 2023 im Überblick

in Kürze

Höhe der Zulage zu ungünstigen Zeiten 2021 im Überblick

BundeslandZulage / Stunde in EuroBemerkung
Baden-Württemberg3,71Dienst an Sonn- und Feiertagen; Dienst an den Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr sowie am 24.

Dezember jeden Jahres nach 12 Uhr, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen: 5,50 Euro ab 01.03.2020 bzw. 2024 I Nr. 423 m.W.v. 1. März 2024


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§ 4a Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit


§ 4a hat 2 frühere Fassungen und wird in 1 Vorschrift zitiert


(1) Die Zulage wird weitergewährt


1.


an den Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12.00 Uhr; dies gilt auch für den 24. 1. Oktober 2013


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§ 6a (aufgehoben)




Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4515/b12132.htm   

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der Beschäftigte zu wechselnden Zeiten zum Dienst herangezogen wird und im Kalendermonat mindestens 5 Stunden Dienst in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (Nachtdienststunden) leistet.

Sinkt die Zahl der Arbeitsstunden im unmittelbaren Gefahrenbereich im Kalendermonat um mehr als 30, so verringert sich die Zulage für jede Stunde, die an 135 Stunden fehlt, um 1/135.

(3) Eine Tätigkeit im unmittelbaren Gefahrenbereich nach Absatz 2 ist das Suchen, Prüfen, Entfernen, Entschärfen, Sprengen oder Zerlegen von Munition oder Munitionsteilen sowie deren Transport.

(4) Für die Entschärfung von Bomben mit Langzeitzündern oder für sonstige besonders schwierige Entschärfungen mit außergewöhnlichem Gefahrenmoment oder für den Transport nicht entschärfter Bomben mit Langzeitzündern und Ausbausperre kann die Zulage nach Absatz 2 um einen Betrag bis zu 255,65 Euro erhöht werden.

Zulage zu ungünstigen Zeiten 2023

Für Beamte, Richter und Soldaten kann eine Zulage zu ungünstigen Zeiten gewährt werden.

und 31.

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