Verkauf vermietungsobjekt umsatzsteuer

Die Frage ist insbesondere bei der Veräußerung von umsatzsteuerpflichtig vermieteten Immobilien von Bedeutung, für die der Vermieter ein Vorsteuerabzugsrecht hatte. Setzt der:die Erwerber:in die Vermietung fort, muss dem Finanzamt keine Vorsteuer erstattet werden, da das Gesetz einen Unternehmensträger:innenwechsel annimmt.

Quelle:; NWB Datenbank (JT)

Fundstelle(n):
PAAAH-85298