Steuererklärung fahrtkosten kinderwunschbehandlung
Begründung: Die „Empfängnisunfähigkeit einer Frau ist – unabhängig von Ihrem Familienstand – eine Krankheit“ und Krankheitskosten sind steuerlich absetzbar. Behandlungen, die nach dem Embryonenschutzgesetz in Deutschland verboten sind, können nicht in der Steuererklärung eingetragen werden. Grundsätzlich müssen aber bei allen Kassen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Nur verheiratete Paare bekommen einen Zuschuss.
- Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
- Die Frau darf nicht älter als 40 Jahre, der Mann muss jünger als 50 Jahre sein.
- Die Unfruchtbarkeit muss ärztlich festgestellt worden sein.
- Vor der Behandlung muss eine medizinische oder psychosoziale Beratung stattgefunden haben.
- Der/die behandelnde Arzt/Ärztin muss der Überzeugung sein, dass „hinreichend Aussicht auf Erfolg besteht“.
- Ausschließlich die Ei- und Samenzellen dieses Paares dürfen verwendet werden.
Wir geben einen Überblick über die gängigsten Methoden und durchschnittliche Kosten:
- Die am häufigsten angewendete Methode ist die Insemination (IUI), also eine Samenübertragung. In deiner Steuererklärung ist das der Abschnitt Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten:
Wichtig: Bewahre deine Rechnungen auf.
Schließlich sei beispielsweise eine künstliche Befruchtung aufgrund von Unfruchtbarkeit auf eine Krankheit zurückzuführen und nicht auf den Beziehungsstand der Frau (Urteil vom 24.06.2020, 1 K 3722/18 E).
Was ist mit dem Alter?
Was die Altersfrage angeht, gibt es noch Uneinigkeit: Nach den Regelungen für die Finanzämter wird eine Kinderwunschbehandlung nicht anerkannt, wenn das Alter für die Kinderlosigkeit ausschlaggebend ist.
Es lägen weder Anzeichen dafür vor, dass die durchgeführte Behandlung in dem Alter der Klägerin (zwischen 37 und 39) als medizinisch nicht erfolgversprechend zu erachten wäre, noch könne davon ausgegangen werden, dass eine Schwangerschaft in diesem Alter keine gesellschaftliche Akzeptanz mehr finden würde Daher ging das FG von einer Krankheit aus.
Revisionsverfahren anhängig
Gegen die Entscheidungen des FG München laufen Revisionsverfahren vor dem BFH (Az VI R 34-36/19).
- Die am häufigsten angewendete Methode ist die Insemination (IUI), also eine Samenübertragung. In deiner Steuererklärung ist das der Abschnitt Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten:
Schlagworte zum Thema: Künstliche Befruchtung , Außergewöhnliche Belastung , Einkommensteuer