Darf ich einen befristeten arbeitsvertrag kündigen
§ 113 Satz 2 InsO).
Das Arbeitsverhältnis kann allerdings auch bei Fehlen eines ordentlichen Kündigungsrechts durch einen einvernehmlich abgeschlossenen Aufhebungsvertrag beendet werden. Achtung: Denken Sie an die Sperrzeit-Problematik – eine Abfindung rettet Sie nicht davor. mit Zugang der Kündigung oder dem darin genannten Datum).
Besteht jedoch Kündigungsschutz, können Sie eine ungerechtfertigte Kündigung mit einer Klage angreifen (dazu später mehr).
Sonderfälle im Gesetz:
Über die Vertragsklausel hinaus kennt das Gesetz zwei bedeutsame Ausnahmen, in denen trotz Befristung ordentlich gekündigt werden darf:
- Lang befristete Verträge: Ist ein Arbeitsvertrag auf Lebenszeit oder für länger als fünf Jahre geschlossen, hat der Gesetzgeber eine „Notbremse“ vorgesehen.
Auch bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags unterstützt ein Fachanwalt, indem er eine vorteilhafte Lösung für Sie aushandelt (z.B. Kurz gesagt: Freiwillig zu kündigen oder Aufhebungsverträge abzuschließen, birgt das Risiko einer Sperre beim ALG I. Lassen Sie sich daher vor solchen Schritten beraten, insbesondere wenn Sie keine nahtlose Anschlussbeschäftigung haben.
Verlängert sich ein befristeter Arbeitsvertrag bei Krankheit oder Schwangerschaft automatisch?
Nein.
Grundsätzlich ist eine außerordentliche Kündigung auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis möglich. In solchen Fällen darf auch der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen.
Interessenabwägung und Ultima Ratio:
Das Vorliegen eines wichtigen Grundes allein genügt noch nicht – es erfolgt stets eine Interessenabwägung zwischen den Parteien.
Eine solche Kündigung wäre unwirksam. ständig unentschuldigt zu spät oder erbringt bewusst deutlich unterdurchschnittliche Leistungen, kann nach vorheriger erfolgloser Abmahnung im Wiederholungsfall eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.
Auf Arbeitnehmerseite können wichtige Gründe vorliegen, wenn der Arbeitgeber gravierend gegen seine Pflichten verstößt.
Denken Sie daran: Mit Ihrer Unterschrift verzichten Sie auf alle zukünftigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis – dieser Schritt sollte gut überlegt sein.