Persönliche schutzausrüstung kategorie 3
Diese sind allerdings in Englisch verfasst. So muss beispielsweise ein Auffanggurt gemäß der „EN 354 PSA gegen Absturz“, Mindestanforderungen wie Belastbarkeit und Sicherheit erfüllen, um den geltenden Sicherheitsstandards zu genügen.
Kombination von persönlicher Schutzausrüstung: Worauf es ankommt
An vielen Arbeitsplätzen ist der gleichzeitige Einsatz verschiedener persönlicher Schutzausrüstungen erforderlich, um Schutz für mehrere Körperbereiche oder gegen unterschiedliche Gefahren zu gewährleisten.
Dabei müssen Sie sicherstellen, dass sich die einzelnen Teile der PSA in ihrer Schutzwirkung nicht gegenseitig beeinträchtigen.
Im Zweifelsfall sollte aber immer das englischsprachige Original herangezogen werden. Als Arbeitgeber müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Kompatibilität der PSA prüfen und mögliche Risiken durch Wechselwirkungen bewerten. Die PSA-Verordnung wurde eingeführt, um den Prozess der Entwicklung von PSA und deren Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt unter Berücksichtigung der aktuellen Praxis zu harmonisieren.
Um zumindest eine kleine Hilfestellung zu geben, hat die Europäische Kommission Leitlinien (PPE Guidelines) erarbeitet, die eine einheitliche Anwendung sicherstellen sollen. Dabei müssen Sie diese auf Verschleiß, Beschädigungen und die Funktionsfähigkeit gemäß den Vorgaben des Herstellers überprüfen oder durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit überprüfen lassen.
Für bestimmte Ausrüstungen wie Atemschutzgeräte oder Auffanggurte sind zudem dokumentierte Prüfungen durch Sachkundige erforderlich.
Obwohl die Anschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) auf den ersten Blick eine einfache und kostengünstige Lösung für den Arbeitgeber zu sein scheint, stellt sie im Rahmen der Arbeitssicherheit jedoch immer die letzte Option dar, um Gefährdungen durch Arbeitsmittel, Tätigkeiten oder Arbeitsumgebungen zu minimieren.
Welchen Gesetzen und Vorgaben unterliegen persönliche Schutzausrüstungen?
Wie bei allen Arbeitsschutzmaßnahmen bildet auch bei der Bereitstellung der PSA das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Grundlage.
Zusätzlich sind persönliche Schutzausrüstungen durch europäische und nationale Vorschriften geregelt.
B. Schutzhandschuhe für verdünnte Waschmittellösungen),
PSA der Kategorie II
Produkte, die weder in Kategorie I noch in Kategorie III eingeordnet werden können, gehören zur Kategorie II.
Generell sollen diese Produkte einen Standard-Schutz vor mechanischen Risiken bieten.
Der Hersteller geht davon aus, dass die PSA-Nutzer die Wirksamkeit der PSA selbst einschätzen können. Um Unfälle zu vermeiden müssen PSA daher auch den situativen Anforderungen entsprechen. Aus der Zuordnung der PSA in eine der drei Kategorien resultieren künftig die folgenden Herstellerpflichten:
| PSA Kategorie | Technische Dokumentation (Anhang III) | EG- Baumusterprüf bescheinigung | QS – Kontrolle der fertigen PSA | Konformitätserklärung und CE Zeichen |
| I | ✔ | ✔ | ||
| II | ✔ | ✔ | ✔ | |
| III | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ |
Bitte beachten: Hersteller von PSA der Kategorie III müssen die CE-Kennzeichnung zudem um die Kennnummer der notifizierten Stelle erweitern!
PSA der Kategorie I
Diese Kategorie umfasst Produkte zum Schutz des Nutzers vor geringfügigen Risiken („simple design“).
Das heißt die Art und Weise, durch welche Verfahren der Hersteller von PSA seine Produkte CE-kennzeichnen darf, hängt von der Zuordnung in eine der drei Kategorien ab (Artikel 8 RL 89/686/EWG und Artikel 18-19 der PSA-Verordnung). Dieser Kategorie unterliegt PSA, die gegen Gefährdungen schützen soll, die ein Verwender nicht selbst einschätzen kann.
Spätestens ab April 2019 müssen alle in Verkehr gebrachten CE-gekennzeichneten PSA-Produkte der PSA-Verordnung entsprechen.
Kategorie I - Geringfügige Risiken: PSA, die geringfügige Risiken abdeckt, fällt in diese Kategorie. Dies verdeutlicht die unterschiedlichen Schutzniveaus. Nach dem Verordnungsvorschlag der EU Kommission fallen auch maßgefertigte und individuell angepasste PSA in diese Kategorie.
PSA der Kategorie III
Diese Risikogruppe erfasst die komplexe persönliche Schutzausrüstung („complex design“) zum Schutz vor tödlichen Gefahren und irreversiblen Gesundheitsschäden.